Anzeige (Werbung, da dieser Beitrag Affiliate-Links enthält)
Die Mail kam irgendwann im Frühjahr. Betreff: Anpassung Ihrer Preise.
Du hast sie überflogen, während im Hintergrund jemand nach dem Trinkbecher gerufen hat. Weggewischt. Und seitdem zahlst du jeden Monat mehr.
Wenn du deinen Stromanbieter wechseln willst, ist genau diese Mail dein Türöffner. Bei einer Preiserhöhung steht dir laut Bundesnetzagentur in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu – geregelt in § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes. Du kommst also auch dann raus, wenn dein Vertrag eigentlich noch läuft. Eine wichtige Ausnahme dazu findest du weiter unten.
Und ein Abend, an dem du nicht zu müde bist
Warum der Stromvertrag nie dran ist
Strom ist der unsichtbarste aller Verträge. Er hat kein Gerät, das kaputtgeht. Keine Rechnung, die im Briefkasten liegt und dich anschaut. Er läuft einfach, und einmal im Jahr kommt eine Abrechnung, die du nicht wirklich liest.
Kein Ärger. Nur ein stiller Betrag, der jedes Jahr etwas größer wird.
Und weil er nie nervt, landet er nie auf einer Liste. Das ist dasselbe Muster wie beim DSL-Vertrag und bei der Kfz-Versicherung: Aufgaben ohne Alarm. Die bleiben immer bei der Person hängen, die ohnehin an alles denkt.
Stromanbieter wechseln: Wann es sich wirklich lohnt
Nicht jeder Vergleich bringt etwas. Diese drei Auslöser schon:
- Die Preiserhöhung kamDein bester Moment – dann greift dein Sonderkündigungsrecht. Mehr dazu weiter unten.
- Ihr seid in der GrundversorgungNach einem Umzug landet man dort automatisch. Grundversorgungstarife gehören in der Regel zu den teuersten am Ort.
- Ein Neukundenbonus ist ausgelaufenWie lange der Bonus gilt, steht im Vertrag. Danach zahlst du den regulären Preis – oft ohne dass dir das auffällt.
Was du bereitlegst
Damit es nicht drei angefangene Versuche werden:
- Deine letzte JahresabrechnungDort steht dein Verbrauch in Kilowattstunden. Die wichtigste Zahl.
- Deine PostleitzahlDie Tarife unterscheiden sich lokal deutlich.
- Deine ZählernummerSteht auf der Abrechnung oder direkt am Zähler.
- Den Namen deines aktuellen AnbietersUnd, falls vorhanden, das Preiserhöhungsschreiben.
Nimm für den Abschluss unbedingt deinen echten Verbrauch. Nur zur groben Einordnung: Der Stromspiegel für Deutschland weist für einen Vierpersonenhaushalt ohne elektrische Warmwasserbereitung rund 2.600 kWh im Jahr in der Wohnung und rund 3.800 kWh im Ein- oder Zweifamilienhaus aus. Mit Durchlauferhitzer oder Boiler liegt der Wert deutlich höher.
So gehst du vor
Schau nach, was du zahlst
Monatlicher Abschlag und Verbrauch pro Jahr. Ohne diese beiden Zahlen weißt du hinterher nicht, ob sich der Abend gelohnt hat.
Vergleiche
Postleitzahl und Verbrauch eingeben. Achte nicht nur auf den Jahrespreis im ersten Jahr, sondern auch auf Vertragslaufzeit, Preisgarantie und ob eine Vorauskasse verlangt wird.
Kündigen – und zwar richtig
Beim normalen Wechsel zum Vertragsende kannst du die Kündigung dem neuen Anbieter überlassen. Er kündigt bei deinem alten und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an.
Bei einer Sonderkündigung nach Preiserhöhung ist es sicherer, selbst zu kündigen. Die Frist ist kurz, und du willst den Nachweis in der Hand haben – nicht darauf hoffen, dass jemand anderes rechtzeitig war.
Zählerstand notieren
Am Tag des Wechsels einmal ablesen und abfotografieren. Zwei Minuten, die dir später jede Diskussion über die Schlussrechnung ersparen.
Wenn du es heute Abend hinter dich bringen willst: Postleitzahl und Verbrauch eingeben, sehen was du zu viel zahlst, fertig.
Kleine Info am Rande: Ich bin Partnerin von CHECK24. Wenn du darüber wechselst, bekomme ich eine kleine Provision – für dich bleibt alles beim Alten. So kann ich Mamazeit mit Leichtigkeit kostenfrei für dich halten. Danke dir ♥
Der Teil, den kaum jemand kennt
Dein Sonderkündigungsrecht
Wenn dein Anbieter den Preis erhöht, darfst du in der Regel raus – auch mitten in der Laufzeit. Fünf Dinge solltest du dazu wissen:
Dein Anbieter muss dich vorher informierenLaut Bundesnetzagentur spätestens einen Monat, bevor die Preisänderung gelten soll – mit Angabe von Grund, Voraussetzungen und Umfang. In der Grundversorgung sind es sechs Wochen.
Das Zeitfenster endet mit der ErhöhungDie Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Kündigungsrecht nur bis zu dem Zeitpunkt gilt, an dem die Preisänderung wirksam werden soll – danach nicht mehr. Warte also nicht bis zum letzten Tag.
Nicht jede Erhöhung berechtigt zur SonderkündigungDas ist die Ausnahme, die kaum jemand kennt: Gibt dein Anbieter nur Änderungen bestimmter staatlich veranlasster Preisbestandteile weiter – etwa Stromsteuer, Konzessionsabgabe oder Umlagen – und verrechnet er diese als Gesamtsaldo, muss er dich darüber laut Bundesnetzagentur teilweise nicht einmal informieren. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann nicht. Steht in deinem Schreiben also nur etwas von „gesetzlichen Umlagen“ oder „staatlich veranlassten Preisbestandteilen“, lohnt sich ein genauer Blick, bevor du kündigst.
Schau in dein SchreibenManche Anbieter setzen in ihren AGB eine eigene, kürzere Frist für die Sonderkündigung. Das Datum steht im Ankündigungsschreiben. Umgekehrt kann eine vereinbarte Preisgarantie eine Erhöhung von vornherein ausschließen.
Heb die Mail aufSie ist dein Nachweis. Wenn du sie gelöscht hast: Anbieter anschreiben und um erneute Zusendung bitten.
Und falls du nach der Kündigung noch keinen neuen Tarif hast: Ohne Strom stehst du nicht da. Der Grundversorger in deinem Netzgebiet ist zur Belieferung verpflichtet (§ 36 EnWG) – nur eben zu Grundversorgungspreisen.
Stand: August 2026. Rechtslage und Tarife können sich ändern – prüfe im Zweifel die verlinkten Quellen. Quellen: Bundesnetzagentur zu Preiserhöhungen · Bundesnetzagentur zu Preisen und Abschlägen · Verbraucherzentrale · Stromspiegel für Deutschland. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft dir die Verbraucherzentrale weiter.
Warum ich dir das überhaupt schreibe
Vielleicht zahlst du danach weniger. Schön. Aber darum geht es mir nicht.
Es geht um den Satz „das muss ich auch noch machen“, der dann nicht mehr kommt.
Dein Mental Load besteht selten aus großen Dingen. Er besteht aus zwanzig Punkten wie diesem, die alle nie dringend sind und deshalb alle gleichzeitig mitlaufen. Der Stromvertrag ist einer davon. Und jetzt kannst du ihn streichen.
Der unsichtbare Rucksack
Strom, DSL, Kfz – und was noch? Die Checkliste macht sichtbar, was du sonst alles mitdenkst. 72 Punkte, sechs Bereiche, kostenlos.
Lies als nächstes
Ein Vertrag weniger im Kopf: der DSL-CheckZehn Minuten, die dein Internet schneller und deine Rechnung kleiner machen.
Kredit mit Partner aufnehmen: Lohnt deine Unterschrift?Du haftest für die volle Summe, wirst aber nicht automatisch Miteigentümerin. Drei Fragen, bevor du unterschreibst.
Der Brief, den du weggeklickt hast,
ist genau der, der dich rauslässt.


Schreibe einen Kommentar